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Urheberrechtsabgabe

Die meisten der werten Leser werden bereits wissen was eine Urheberrechtsabgabe ist, eine pauschalisierte Abgabe auf bestimmte Geräte aber auch z.B. Rohlinge in einem nicht unerheblichen Maße.

Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, am Beispiel eines DVD Brenners, daß jeder Besitzer eines Brenners ein potentieller Raubkopierer ist. So habe ich das zumindest verstanden.
Um dem schon mal im Vorfeld entgegen zu treten wurde die Urheberrechtsabgabe eingeführt.

In Deutschland unterstehen die Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie aufgrund ihres, zwar seit 1945 nicht mehr gesetzlichen, aber dennoch faktischen Monopols, dem Bundeskartellamt (§ 18 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - UrhWG). Mit der Zunahme der auch für Verbraucher zugänglichen Vervielfältigungstechnologien wie dem Tonband, stellte sich die Frage, ob auch für die Kopien von Werken für den privaten nicht gewerblichen Gebrauch ein gebührenpflichtiger Rechteerwerb erforderlich sei. Das US-amerikanische Rechtssystem bejahte dies, führte aber zugleich die Ausnahmeregelung des vergütungsfreien “Fair-Use” ein. Das kontinentaleuropäische Recht entschied sich, die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch zuzulassen (§ 53 Abs. 1 UrhG), führte aber zugleich eine Pauschalabgabe für Reproduktionsgeräte und Leermedien ein.

Quelle: wikipedia - Verwertungsgesellschaft

Hersteller von Multifunktionsgeräten die Scanner, Drucker, Fotokopierer und Faxgerät in einem sind haben auf eine pauschalisierte, geminderte Abgabe bestanden laut golem.
Im Gegenzug gab es eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort, stellvertretend für alle diese Hersteller, gegen HP.
Un gewann.

Die VG Wort hingegen verlangt rückwirkend bis zum 31. August 2001 die Abgabe in voller Höhe. Dem hat der BGH jetzt zugestimmt (AZ I ZR 131/05).

Quelle: golem - Volle Urheberrechtsabgabe für Multifunktionsgeräte

Wie ein Titel eines Kommentars beim obigen Beitrag schon aussagte, vielleicht sollte man diese Abgabe auch auf Bleistifte einführen, und alles andere was eine Reproduktion eines Textes oder gar Bildmaterials ermöglicht.

Es wäre natürlich auch möglich, die Abgaben abhängig von der Härte und Länge bzw. effektiv nutzbaren Menge an Graphit zu machen.
Extrem harte Bleistifte sind sehr gut zum Raubkopieren von Texten geeignet, da es mit ihnen möglich ist, in einer sehr hohen Auflösung zu zeichnen. Sehr weiche Bleistifte hingegen können zum geistigen Diebstahl von Bildern verwendet werden.

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2 Antworten to “Urheberrechtsabgabe”

  1. KRiZZi Says:

    Wie sollte man darauf kommen, dass es hier darum geht, Kohle abzugreifen? *flöt*

  2. Christoph Says:

    Wäre auch ein Wunder wenn nicht gg

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